Walter Stillner
Rechtsanwalt | Of Counsel
Büro Stuttgart
Tel: +49 711 953 382 0
E-Mail: wstillner@quack.legal
Tätigkeitsbereiche
- Verlags- und Presserecht
- Handelsrecht (insbesondere Handelsvertreterrecht)
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Vertrags und allgemeines Zivilrecht
Sprachen
Deutsch, Englisch, Italienisch
Tätigkeit
Walter Stillner berät vor allem mittelständische Unternehmen und Verlage in den Bereichen Handelsrechts sowie Verlags- und Presserechts, darunter einen der größten Versicherungs- und Investmentkonzerne Deutschlands. In seiner über fünzigjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt hat Herr Stillner die Rechtsentwicklung in diesen Bereichen sowie im Wettbewerbsrecht wesentlich geprägt. Seine Mandanten schätzen seine Erfahrung aus mehreren tausend Gerichtsverfahren deutschlandweit.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet außerdem die Begleitung von Unternehmen in komplexen Vertragsverhandlungen und die Entwicklung von Unternehmensstrategien (Unternehmensnachfolge, Neustrukturierung, usw.).
Vita
1965 Erstes juristisches Staatsexamen in München
Referendariat in Stuttgart
Zweites juristisches Staatsexamen in Stuttgart
ab 1968 Rechtsanwalt in Stuttgart (Partner bei Dr. Heinz & Stillner Rechtsanwälte)
ab 2017 Partner bei SCHMID & STILLNER Rechtsanwälte
seit 2021 externer Berater (Of Counsel) bei BSB Quack Gutterer
Publikationen
„Verbraucherschutz im Wettbewerbsrecht“, Rechtsprechungsübersichten, VuR 2011, 123, VuR 2010,91, VuR 2009, 123 und VuR 08, 47
„Die Kostenentscheidung bei Klagerücknahme wegen fehlender Parteifähigkeit“, VuR 2011, 159
„Das UWG – ein Zukunftsmodell?“, VuR 2010, 81
Zu den schuldrechtlichen Folgen eines Wettbewerbsverstoßes, Urteilsanmerkung, VuR 2000, 249
„Formularmäßige Einverständniserklärung mit einem Telefonanruf, Urteilsanmerkung, VuR 2000, 292
„Abmahnung ohne schriftliche Vollmacht“, WRP 1993, 379
„Natur und Umwelt in der Werbung“, VuR 1992, 46
„Der Kaufvertrag“, Monographie, Deutscher Taschenbuch Verlag, 1991
„Probleme der Produktwarnung im Lebensmittelrecht“, NJW 1991, 1340
„Die Preisnebenabrede im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, VuR 1988, 19
„Der Schutz der kundenspezifischen Codierung und die selektive Vertriebsbindung“, BB 1987, 2178
„Versicherungswirtschaft und UWG“, Urteilsanmerkung, VuR 1987, 95
„Der Schutz der kundenspezifischen Codierung und die selektive Vertriebsbindung“, BB 1987, 2178
„Die wettbewerbsrechtliche Relevanz von AbzG und HTürGG“, VuR 1986, 72
„Praktische Erfahrungen mit dem AGB-Gesetz“, ZVP 1980, 142
„Noch einmal zur Zurückweisung eines Verfügungsantrags ohne mündliche Verhandlung“, WRP 1979, 625
Übernahme einer Vertragsstrafe zugunsten eines Dritten, WRP 1976, 667, WRP 1977, 248 und WRP 77, 518
Mitgliedschaften
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)